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Sie befinden sich hier: Kassengebühr KassengebührDie sogenannte "Praxisgebühr" in Höhe von 10 € ist eine Kassengebühr. Daher bezeichne ich diese auch so. Da es immer wieder Fragen dazu gibt, wann diese Kassengebühr zu zahlen ist, versuche ich das hier zu erläutern. Da in Deutschland alles ganz genau geregelt wird, kann ich nicht jeden Sonderfall aufführen. Manchmal muß ich auch erst in den Vorschriften nachlesen. Aber alleine diese Auflistung macht den Unsinn der überbordenden Bürokratie deutlich. Ich kassiere die Kassengebühr auch ungern, bin aber dazu gesetzlich verpflichtet, zumal mir die Kassengebühr von den Honoraren wieder abgezogen wird, auch wenn ich sie nicht kassiere. Die Kassengebühr muß von gesetzlichen versicherten Patienten seit 2004 beim Zahnarzt einmal im Quartal bezahlt werden. Das Quartal umfaßt dabei jeweils die Monate Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September und Oktober bis Dezember und nicht einen Behandlungszeitraum von drei Monaten. Die Kassengebühr ist dabei rechtlich ein Bestandteil Ihrer Krankenversicherungsbeiträge, die Sie nicht vom Gehalt abgezogen bekommen, sondern direkt in der Praxis bezahlen. Sie muß in jedem Quartal bezahlt werden, wenn Sie eine Arzt- oder Zahnarztpraxis aufsuchen. Dabei fällt diese Gebühr beim Arzt und Zahnarzt an, wenn Sie beide im gleichen Quartal aufsuchen. Der Arzt kann Sie nicht an einen Zahnarzt für eine Behandlung überweisen und umgekehrt. Dabei zählt ein Kieferchirurg als Arzt. Wenn die Behandlung sich über mehrere Quartale (auch Zahnfleischbehandlungen und Zahnersatzbehandlungen) hinzieht, muß die Gebühr auch mehrfach bezahlt werden. Zum Glück gibt es aber viele Ausnahmen, so daß nur etwa die Hälfte der Patienten die Kassengebühr zahlen müssen:
Aus meiner Sicht ist es schade, daß der Staat mit der Kassengebühr in die medizinische Behandlung eingrifft. Oft werden Termine aufgeschoben, damit die Kassengebühr nicht oder nur einmal anfällt. Patienten drängen auf eine rasche Beendigung, weil das nächste Quartal droht, auch wenn es medizinisch nicht sinnvoll ist. Es gibt immer wieder Mißverständnisse bei Behandlungen, die sich über mehrere Quartale hinziehen. Kleinere Behandlungen (z.B. Entfernung eine scharfen Kante), die sich bei Kontrolluntersuchungen als nötig herausstellen, unterbleiben, weil die Kassengebühr dann anfallen würde. 10 € sind zwar gutes Geld. Wenn Sie es sich aber leisten können, sollten Sie Ihre Behandlung nicht von der Kassengebühr terminieren oder abhängig machen. Praktisch handhabe ich es in meiner Praxis so, daß Sie als gesetzlich/e Versicherte/r die 10 € bei der Anmeldung bei meiner Mitarbeiterin zahlen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind und zurück erhalten, wenn die Kassengebühr in dem Quartal nicht gezahlt werden muß. |